Badeerlaubnis

Wenn immer das Wetter und die Temperaturen es zulassen, gibt es im Zeltlager mehrmals am Tag eine Badeerlaubnis.

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Der Ellerazhofer Weiher

Es handelt sich bei der Badestelle um einen Weiher, der auch im niedrigen Bereich keinen festen Untergrund bietet.

Das Gewässer ist nicht mit einem Schwimmbad vergleichbar. Das Wasser ist trübe und bietet wenig bis keinen Blick unter Wasser und auf den Grund. Ebenfalls kann Wind für Wellen und Strömung sorgen, die im Schwimmbad nicht vorkommen.

Der Badebereich im Ellerazhofer Weiher – getrichelte Linie: ungefährer Bereich in dem die Kinder sich während einer Badeerlaubnis aufhalten

Aufsichtssituation

Die Kinder werden bei der Badeerlaubnis von 3 Personen beaufsichtigt, die Ihr bestes tun, ein sicheres Baden zu ermöglichen. Es handelt sich bei diesen Personen in der Regel nicht um ausgebildete Rettungsschwimmer.

Eine Aufsichtsperson befindet sich auf dem Floß, eine auf dem Steg sowie eine auf einem Stand-Up-Paddling-Board (beweglich im Wasser in dem auf dem Bild gekennzeichneten Bereich). Als Rettungshilfen stehen besagtes SUP sowie eine Rettungs-(Baywatch-)Boje zur Verfügung.

Je nach Temperatur wird die Badeerlaubnis von sehr vielen Kindern genutzt und es herrscht reges Treiben auf dem Floß, im Wasser und auf dem Steg. Den Aufsichtspersonen ist es dabei nur möglich, die Gesamtsituation zu beobachten und nicht gezielt einzelne Kinder im Blick zu behalten.

Es gibt keinen Nichtschwimmerbereich, der abgegrenzt ist oder unter besonderer Aufsicht ist.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Badeerlaubnis:

Ihr Kind kann sich fünf Minuten ununterbrochen schwimmend über Wasser halten und fühlt sich dabei auch sicher.

Kinder, die dies nicht können und nicht oder nur unsicher schwimmen können, dürfen nicht mit Hilfe von Schwimmhilfen (z.B. Schwimmnudel, Schwimmflügel, etc.) an der Badeerlaubnis teilnehmen.

Sollte Ihr Kind nicht oder nicht sicher schwimmen können, nehmen Sie bitte im Vorfeld zur Zeltlagerleitung Kontakt auf. Wir werden uns bemühen, auch diesen Kindern unter besonderer Aufsicht das Baden und Schwimmen zu ermöglichen.